Unser Schutz- und Hygienekonzept
Zum Schutz unserer Gästen und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist zwischen allen Gästen einzuhalten, die nicht zu demselben Hausstand gehören.
- Mitarbeiter haben eine Unterweisung über die Abstandsregeln erhalten.
- Am Hoteleingang ist eine Aufforderung zur Abstandseinhaltung angebracht.
- Beim Betreten des Hauses müssen sich unsere Gäste die Hände desinfizieren lassen.
- Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen ist gewährleistet.
- Bei Gästen, die der aktuellen Kontaktbeschränkung unterfallen, muss der Mindestabstand 1,5 m gegeben sein oder geeignete Trennvorrichtungen genutzt werden.
- Unsere Gäste werden auf die FFP2-Maskenpflicht aufmerksam gemacht, auf Mundschutz darf erst am Tisch verzichtet werden, Gäste haben beim Verlassen des Tisches Mundschutz zu tragen und Abstand zu anderen Gästen und Mitarbeitern zu halten.
- Ein Hinweisschild für die Nutzung des Fahrstuhls – „Nur pro Zimmer nutzen“ ist angebracht.
2. Mund-Nasen-Bedeckung
- Hinweis an unsere Gäste, dass zum Eigenschutz bzw. Schutz unserer Mitarbeiter eine FFP2-Maske zu tragen ist.
- Es wird sichergestellt, dass Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, werden möglichst keine Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma eingesetzt
- Allen Mitarbeitern werden Mund-Nase-Bedeckungen zur Verfügung gestellt.
- Ausnahme: Befreiung der Tragepflicht aus gesundheitlichen Gründen àAttest wird verlangt.
3. Handhygiene
- Bereitgestellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion.
- Hinweisschilder von Anleitungen zur Handhygiene in den Toiletten.
- Bereitstellung von hautschonender Seife.
- Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene.
- Bereitstellung von Einweghandschuhen für die Mitarbeiter.
4. Steuerung und Reglementierung des Kundenverkehrs
- Ein „Bitte warten“ Schild vor dem Restaurant ist aufgestellt. Unsere Gäste werden an den Tisch geführt.
- Eigenes Parkplatzkonzept ist erstellt.
- Steuerung von Eintritt und Austritt durch Mitarbeiter und Gäste, falls nur eine Eingangstür vorhanden ist.
5. Hotelbetrieb
- Aktuell gilt das Übernachtungsangebot nur für notwendige Reisen zu beruflichen und geschäftlichen Zwecken.
- Unsere Gäste, die im Verhältnis zueinander nicht zu demselben Hausstand gehören, dürfen nicht zusammen in einem Zimmer untergebracht werden.
- Erhebung der Kontaktdaten in elektronischer Form gemäß der Hotelbuchung (Meldeschein).
- Ab dem 21.05.2021: bei regionalen, stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100:
->Öffnung des Beherbergungsbetriebs auch für touristische Zwecke:
Voraussetzung für unsere Gäste ist dabei eine Vorlage über ein höchstens 48 Stunden vorgenommener negativer PCR-Test oder höchstens 24 Stunden vorgenommener negativer COVID-19 Schnelltest oder Selbsttests, der vor Ort unter Aufsicht der Mitarbeiter durchgeführt werden muss.
->Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen. Nachweis erforderlich!
6. Bewirtung im Restaurant
- Sperrstunde ab 22 Uhr
- Die Gäste haben eine FFP2-Maske im Innen- und Außenbereich zu tragen.
- Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Der Gastronomiebetrieb ist bis auf das Frühstück und Abendessen für Hotelgäste untersagt.
Wir geben unseren Gästen die Möglichkeit, bei uns ein reichhaltiges Frühstück zu bekommen.
- Zulässig sind die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
6.1. Bewirtung auf der Terasse bzw. in der Außengastronomie
- Sperrstunde ab 22 Uhr
- Gästeregistrierung mit wahrheitsgemäßen Kontaktdaten.
- Stichprobenartige Überprüfung, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Gegebenenfalls werden die Gäste zur Nachbesserung bzw. Korrektur aufgefordert.
- Bei einem regionalen stabilen 7-Tage- Inzidenzwert von unter 100:
->Maximal 2 Haushalte an einem Tisch bzw. 5 Personen
Voraussetzung: Vorlage über eines höchstens 48 Stunden vorgenommener negativen PCR-Test oder höchstens 24 Stunden vorgenommener negativer COVID-19 Schnelltest oder Selbsttests, der vor Ort unter Aufsicht der Mitarbeiter durchgeführt werden muss.
- Ein Haushalt und/oder geimpfte und genesene Gäste sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
->Impfnachweis über die vollständige Covid-19-Impfung und einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind vorzulegen.
- Bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 50:
Maximal 2 Haushalte an einem Tisch bzw. 5 Personen ohne Testnachweis bzw. Impfnachweis
- Bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 35:
Maximal 3 Haushalte an einem Tisch bzw. 10 Personen ohne Testnachweis bzw. Impfnachweis
- gemeinsame Platzierung ist nur dann möglich, wenn die Personen gegenüber dem Mitarbeiter als Gruppe gemeinsam auftreten.
6.2 Hygienemaßnahmen in der Gastronomie
- Das Eindecken der Tische wird vor dem Eintreffen der Gäste mit Gläsern, Besteck und Papier/-Stoffservietten mit Servicehandschuhen erledigt.
- Nach jedem Service und Abräumen werden Hände gewaschen bzw. desinfiziert.
- Der Kontakt am Tisch wird auf das Notwendige beschränkt
- Betriebsinterne Prozesse werden dahingehend angepasst, dass der Kontakt zum Gast auf das Nötigste reduziert wird.
- Gäste ziehen Speisen und Getränke zu sich hin. Kein Einschenken oder Nachschenken!
- Bewirtung wird an Tischen durchgeführt
- Kontaktdaten einer Hauptperson (Namen, Telefonnummer Personenzahl, Uhrzeit) aufgenommen àErmöglicht im Falle einer Infektion die Nachverfolgung.
- Eine Reservierungspflicht ist erforderlich. Ein Spontanreservierung vor Ort ist ebenso möglich àRegistrierungspflicht
- Gruppenreservierung für mehrere Tische ist unzulässig
- Abstand zwischen Servicepersonal und Gästen sollte ebenfalls 1,50 m betragen.
- Bedarfsgegenstände (Speisekarte, Menagen, Tabletts) werden auf das Notwendige beschränkt oder nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.
- Tische werden desinfiziert, sobald der Gast das Restaurant verlassen hat.
7. Frühstück
- Frühstück findet in Form eines individuellen Frühstücks am Tisch (Tischbuffet) statt.
- Unsere Gäste wählen am Vorabend anhand unserer Frühstück-Liste ihr individuelles Frühstück aus,
- um Vorbereitungen zu treffen und einen schnellen Ablauf zu gewährleisten.
- Das Eindecken der Tische wird vor dem Eintreffen der Gäste mit Gläsern, Besteck und Papierservietten mit Servicehandschuhen erledigt.
- Kaffee und Tee werden nur in Einzelportionen serviert, keine Kaffeekannen auf dem Tisch, Zucker und Milch werden nur á la carte und auf Wunsch serviert.
- Nach jedem Service und Abräumen waschen Mitarbeiter deren Hände.
- Kontakt am Tisch wird auf das Notwendige beschränkt.
- Abstand zwischen Servicepersonal und Gästen sollte immer 1,50 m betragen.
- Bedarfsgegenstände (Speisekarte, Menagen, Tabletts) werden auf das Notwendige beschränkt oder nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.
- Tische werden desinfiziert, sobald der Gast das Restaurant verlassen hat.
8. Tagungen:
- Tagungen und Veranstaltungen in unseren Räumlichkeiten sind unzulässig.
- Bei einem regionalen 7-Tagen-Inzidenzwert von unter 100 sind berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in unseren Räumlichkeiten zulässig.
Folgende Maßnahmen müssen dabei eingehalten werden:
->Einhaltung der Abstandsregelungen.
->Maskenpflicht gilt bis zum Sitzplatz und am Sitzplatz, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
->Kontaktdatenerfassung.
9. Ausschluss vom Besuch des Hotels und Restaurant:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder die aus anderen Gründen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) einer Quarantänemaßnahme unterliegen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Unsere Gäste sind über diese Ausschlusskriterien durch den Aushang an der Eingangstür informiert.
Sollten unsere Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Hotel bzw. das Restaurant zu verlassen.
10. Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsplätze sind so, zu gestalten, dass Mitarbeiter ausreichend Mindestabstand zu anderen Personen halten können.
- Installation von transparenten Abtrennungen im Empfangsbereich
- Personenbezogene Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln
- Bereitstellung von Schutzhandschuhen
- Bereitstellung von Mund-Nasen Masken und Visiere
10.1 Arbeiten in der Küche:
- Arbeitsbereiche mit 1,50 m Abstand festlegen, andernfalls Maskenpflicht.
- Es wird nur bei eingeschalteter Lüftung gearbeitet.
- Arbeitsgeräte werden vor Benutzerwechsel mit Spülmittel gereinigt.
10.2 Arbeiten im Housekeeping/Hotelzimmer
- Unsere Reinigungstücher/-lappen werden gemäß Reinigungskonzept nur für jeweils eine Zimmerreinigung genutzt.
->Pro Zimmer ist nur eine Reinigungskraft zuständig, jeder hat seinen räumlich festen Arbeitsbereich.
->Benutzte Wasser- und Zahnputzgläser werden täglich und immer in der Gläserspülmaschine bei 70°C gespült.
->Alle genutzten Oberflächen (Schreibtisch, Nachttisch, alle Ablagen, Fernbedienungen, Telefone, Aufzugpanelle und Türgriffe) werden desinfiziert.
- Verzicht auf die Zwischenreinigung bei längeren Aufenthalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren
-> Wenn unsere Gäste eine tägliche Zimmerreinigung wünschen, hängen Sie bitte das „Bitte Zimmer Reinigen“-Schild an Ihre Türe oder geben uns an der Rezeption Bescheid.
-> Wenn unsere Gäste einen Wäsche/Handtuchwechsel wünschen, geben Sie uns bitte eine kurze Info an der Rezeption.
11. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Unseren Mitarbeitern wird die Möglichkeit gegeben, mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttests durchzuführen. Mitarbeiter die regelmäßig in Kontakt zu Gästen stehen, sogar zweimal pro Woche.
- Regelmäßige Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume.
- In der Früh gründlich durchlüften! Terrassentür und Eingangstüre aufmachen àDurchzug!
- Etage: In den Hotelzimmern gründlich und lange Lüften!
- Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude.
- Regelmäßige Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen).
- Mit Desinfektionsspray einsprühen: Täglich/Mehrmals: Rezeption, Bar, Treppengelände.
Stand: Mai 2021