Ein Mindestabstand von 1,5 m ist zwischen allen Gästen einzuhalten, die nicht zu demselben Hausstand gehören. Mitarbeiter haben eine Unterweisung über die Abstandsregeln erhalten. Am Hoteleingang ist eine Aufforderung zur Abstandseinhaltung angebracht. Beim Betreten des Hauses müssen sich unsere Gäste die Hände desinfizieren lassen. Abstand von 1,5 m zwischen den Tischen ist gewährleistet. Bei Gästen, die der aktuellen Kontaktbeschränkung unterfallen, muss der Mindestabstand 1,5 m gegeben sein oder geeignete Trennvorrichtungen genutzt werden. Unsere Gäste werden auf die FFP2-Maskenpflicht aufmerksam gemacht, auf Mundschutz darf erst am Tisch verzichtet werden, Gäste haben beim Verlassen des Tisches Mundschutz zu tragen und Abstand zu anderen Gästen und Mitarbeitern zu halten. Ein Hinweisschild für die Nutzung des Fahrstuhls – „Nur pro Zimmer nutzen“ ist angebracht.